ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

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Allgemeine Vertragsbedingungen für den Privatunterricht mit Vertrag:

 

1.  Allgemeines:   Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. 

 

2.  Ferien und an gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes NRW für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Der monatliche Beitrag bildet ein zwölftel des Jahresbeitrages. 

 

3.  Unterrichtsausfall/Krankheit: Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln.  Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler soll 48 Stunden vor dem Termin bei der Lehrkraft erfolgen.  Durch die Schuld des Schülers versäumte Stunden werden nicht nachgegeben oder erstattet.  Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der Schülerin / des Schülers oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen.  Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben, die Lehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet. 

 

4. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden. 

 

5. Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende / zum 31. März und 31. September / zum Jahresende* zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich.

 


Allgemeine Vertragsbedingungen für den Privatunterricht ohne Vertrag (Einzelstunden, 5er- oder 10er-Karten)

 

 

1.  Allgemeines:   Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. 

 

2.  Unterrichtsausfall/Krankheit: Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln.  Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler soll 48 Stunden vor dem Termin bei der Lehrkraft erfolgen.  Durch die Schuld des Schülers versäumte Stunden werden nicht nachgegeben oder erstattet.  Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt.  Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben, die Lehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet. 

 

3. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank verlangt werden. 

 

4. Erworbene Gutscheine, 5er- oder 10er- Karten müssen innerhalb eines Jahres eingelöst werden.